Die Stiftung - Sinn, Zweck und Gremien
Auf einen Blick
Am 8. September 2008 hat die Stadt Bönnigheim auf der Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses mit der Deutschen Stiftungstreuhand in Fürth eine Stiftungsvereinbarung abgeschlossen und die Bürgerstiftung Bönnigheim als Zustiftung zur Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg errichtet. Sie wurde zunächst mit einem Kapital von 20.000 Euro ausgestattet.
Worum geht es?
Mit der Bürgerstiftung wurde „von Bürgern für Bürger" ein Kapitalstock aufgebaut, um mit den Erträgen gemeinnützige Zwecke zu unterstützen. Mit der Stiftung lässt sich über lange Zeit und über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Der im Stiftungsgeschäft und der Stiftungssatzung formulierte Stiftungszweck wird durch die Rechtsordnung geschützt. Mit Zuwendungen an die Bürgerstiftung kann also, ein eigener Beitrag für die Zukunft Bönnigheims und seiner Einwohner geleistet werden. Die Stiftung und Zuwendungen an die Stiftung sind steuerlich begünstigt.
Gremien
Die Verwaltung der Stiftung und die Abwicklung der Geschäftsvorgänge obliegen der Kreissparkasse Ludwigsburg und der DT Deutsche Stiftungstreuhand in Fürth.
Über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet unter Vorsitz von Bürgermeister Albrecht Dautel der 7-köpfige Stiftungsrat, der vom Gemeinderat berufen wurde (vgl. nebenstehende Spalte). Alle weiteren Wahlen erfolgen durch den Stiftungsrat. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 4 der Satzung.
Bürgerstiftung Bönnigheim
BÖNNIGHEIM
Von Bürgern
für Bürger
Haben Sie Fragen?
Dann wenden Sie sich an das
oder eines der nachgenannten Mitglieder des Stiftungsrates:
Marcus Bachmann
stellv. Vorsitzender
Martin Lober
Claus Händel
Karin Schwittay
Brigitte Schatz-Grünenwald