Die Heilbronner Versorgungs GmbH versendet in den kommenden Tagen im Auftrag der Stadtwerke Bönnigheim ein Anschreiben mit Ablesekarten für die alljährliche Erfassung der Gas-, Wasser- und Fernwärmezä
Die Heilbronner Versorgungs GmbH versendet in den kommenden Tagen im Auftrag der Stadtwerke Bönnigheim ein Anschreiben mit Ablesekarten für die alljährliche Erfassung der Gas-, Wasser- und Fernwärmezählerstände.
Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Jahr keine Vor-Ort-Ablesung durch die Stadtwerke Bönnigheim vorgenommen wird.
Wie können Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen?
Schnell und einfach online unter www.selbstablesung.com/boeh.
Bitte halten Sie hierfür Ihre Ablesenummer, PIN (befindet sich auf der Rückseite der Ablesekarte) und das Ableseergebnis bereit
oder
per Ablesekarte: Füllen Sie die erhaltene Ablesekarte wie im Anschreiben beschrieben aus und werfen diese in einen Briefkasten der Deutschen Post ein. Falls die Karte nicht lesbar ist, müssen wir Ihre Zählerstände schätzen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand mit. Sollten wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, wird Ihr Verbrauch von uns systemseitig geschätzt.
Ihre Verbrauchsabrechnung für 2024 erhalten Sie dann voraussichtlich Anfang Februar 2025.
Bei Fragen rund um die Ablesung erreichen Sie uns per E-Mail unter stadtwerke@boennigheim.de.
Der Mineralwassertrinkbrunnen am Mineralfreibad Bönnigheim wird am 25.11.2024 geschlossen. Sie können Ihr Mineralwasser noch bis Sonntag, 24.11.2024, abholen.
Der Mineralwassertrinkbrunnen am Mineralfreibad Bönnigheim wird am 25.11.2024 geschlossen. Sie können Ihr Mineralwasser noch bis Sonntag, 24.11.2024 abholen.
Die Gasbeschaffungskosten an den Großhandelsmärkten haben sich in 2024 für die Gasbeschaffung 2025 weiter stabilisiert. Durch gestiegene Umlagen fällt die Senkung der Arbeitspreise jedoch nicht so deu
Die Gasbeschaffungskosten an den Großhandelsmärkten haben sich in 2024 für die Gasbeschaffung 2025 weiter stabilisiert. Durch gestiegene Umlagen fällt die Senkung der Arbeitspreise jedoch nicht so deutlich aus, wie erhofft. Die Netzentgelte sind um durchschnittlich 21 % gestiegen, der CO₂-Preis wird 2025 von 0,819 ct/kWh auf 1,001 ct/kWh erhöht und auch die Gasspeicherumlage ist seit dem 1.1.2024 gestiegen. Trotzdem können wir zum 1.1.2025 die Gaspreise z.B. im Vollversorgertarif um 3,79 ct/kWh (-27 %) senken. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt Bönnigheim www.boennigheim.de im Ratsinfosystem.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2024 die folgenden Gaspreise beschlossen:
Tarif
Arbeitspreis ab 1.1.2024
Cent/kWh
Arbeitspreis ab 1.1.2025
Cent/kWh
Kleinverbraucher
(bis 4.000 kWh)
15,59
18,55
12,43
14,79
Vollversorger
(ab 4.000 kWh)
11,99
14,27
8,81
10,48
Basistarif Gewerbe
(Sondervertrag für Gewerbekunden ab 10.000 kWh)
11,99
14,27
8,81
10,48
Biogas 10 %
(Sondervertrag für alle Kundengruppen)
12,43
14,79
9,32
11,09
* Arbeitspreise inklusive aller gesetzlicher Steuern und Umlagen: Erdgassteuer, Konzessionsabgabe, CO₂-Abgabe nach BEHG, Bilanzierungsumlage SLP, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Konvertierungsumlage, Netzentgelt.
** Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
Der Grundpreis bleibt unverändert. Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet sein.
Wir weisen darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3 GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
Haben Sie noch Fragen, brauchen Sie Informationen oder Hilfe? Die Heilbronner Versorgungs GmbH als unser Dienstleister für den Gasvertrieb ist telefonisch unter 07131/56-4247 und per E-Mail unter gas-swb-vertrieb@hnvg.de für Sie da.