Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wer von einer Baubegleitung profitiert und was sie beinhaltet. Wozu eine Baubegleitung? Bei Baubegleitungen beraten sachverständige Energieeffizi
Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. erklärt, wer von einer Baubegleitung profitiert und was sie beinhaltet.
Wozu eine Baubegleitung?
Bei Baubegleitungen beraten sachverständige Energieeffizienz-Expert:innen Hausbesitzende bei einzelnen oder mehreren Sanierungsmaßnahmen und unterstützen bei der Planung. Sie überprüfen beispielsweise, ob Maßnahmen sinnvoll ineinandergreifen, oder ob eine ausreichende Dämmeigenschaft bei der Wahl der Baustoffe vorliegt. Dadurch wird sichergestellt, dass der geplante Energiestandard auch wirklich erreicht wird. Energie-Effizienz-Expert:innen bzw. Energieberatende müssen zudem während der Sanierung für die Beantragung einiger Fördermittel hinzugezogen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die vom Fördermittelgeber geforderten Energiestandards erfüllt werden. Vor allem bei kostenintensiven, größeren Sanierungsmaßnahmen wie einer Dachdämmung (Einzelmaßnahme) oder Sanierung zum Effizienzhaus ist das Potenzial, langfristig Energiekosten einzusparen, groß.
Werden Baubegleitungen gefördert?
Eine Baubegleitung ist nicht nur Voraussetzung, um einige Förderungen des Kreditinstituts für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) zu erhalten, sie wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch selbst mit bis zu 50 % gefördert. Die Expert:innen unterstützten zudem bei der Zusammenstellung sinnvoller Fördermöglichkeiten und der korrekten Beantragung. Wichtig: Der Förderantrag für eine Baubegleitung kann erst nach Beauftragung der Handwerker:innen und sollte vor Baubeginn gestellt werden.
Bei Interesse an einer Baubegleitung finden Sie regionale Fachkräfte über die Energie-Effizienz-Experten-Liste der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena). Auch die LEA bietet Baubegleitungen an. Stehen Sie noch am Anfang Ihres Sanierungsvorhabens, kann unter 07141/68893-0 ein Termin für die kostenlose Energieeinstiegsberatung vereinbart werden.
Am 25.2.2025 wurde mit Inkrafttreten des „Solarspitzengesetzes“ u.a. die Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaik-Anlagen angepasst. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. klärt auf. 2024 wurd
Geräte sollten vor allem dann genutzt oder geladen werden, wenn viel Solarstrom zur Verfügung steht
Am 25.2.2025 wurde mit Inkrafttreten des „Solarspitzengesetzes“ u.a. die Einspeisevergütung bei neuen Photovoltaik-Anlagen angepasst. Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. klärt auf.
2024 wurden im Landkreis 54 Megawatt zusätzliche PV-Leistung installiert – Strom für knapp 18.900 Haushalte. Eine starke Entwicklung. Allerdings fließt so auch in Zeiten geringer Stromnachfrage immer mehr Strom zeitgleich ins Netz. Bislang hatten Netzbetreiber keine Möglichkeit, die Einspeisungen kleinerer Anlagen zu steuern und das Stromnetz bei Bedarf zu entlasten. Außerdem entstehen durch das Überangebot an Sonnentagen zunehmend negative Preise an der Strombörse und dadurch hohe Kosten für das EEG-Konto. Es fehlte auch an Anreizen, den selbsterzeugten Strom netzdienlich zu nutzen und genau dann einzusetzen oder zwischenzuspeichern, wenn viel davon zur Verfügung steht. Nachfolgende Änderungen sollen bei all dem Abhilfe schaffen.
Neue PV-Anlagen ab 2 Kilowattpeak (kWp) erhalten keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Ausgenommen sind Anlagen von 2 bis 100 kWp, sofern noch kein intelligentes Messsystem installiert ist.
Ab 7 kWp sind Steuerboxen und Smart Meter verpflichtend. Bis das Messsystem installiert ist, wird die Einspeiseleistung von Anlagen mit weniger als 100 kWp auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzt.
Der 20-jährige EEG-Vergütungszeitraum wird nach hinten raus um jede Viertelstunde verlängert, in der bei negativen Strompreisen „umsonst“ eingespeist wurde. Dadurch sollen PV-Anlagen trotz der zeitweisen Nullvergütung wirtschaftlich bleiben.
Weitere Infos erhalten Sie am 29. April 2025 von 19.00 bis 20.30 Uhr im kostenlosen Online-Vortrag „Energie selbst gemacht: Werden Sie zum Stromproduzierenden!“ mit Kurt Schüle.Der Gebäude-Energieberater erklärt, welches Betriebskonzept für Sie am besten geeignet ist und geht dabei auch auf die Gesetzesänderungen ein. Die Anmeldung erfolgt unter www.lea-lb.de.