Schulverband Erligheim-Hofen
Haushaltssatzung des Schulverbands Erligheim-Hofen für das Haushaltsjahr 2025
I.
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 13, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 17.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen €
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
620.400 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
620.400 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen €
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
594.400 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
532.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts |
61.500 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
111.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus |
-111.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf |
-50.000 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus |
0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, |
-50.000 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000 €
§ 5
Umlagen
Der Gesamtbetrag der Umlagen nach § 7 der Verbandssatzung
wird festgesetzt auf 473.950 €
davon
a) im Ergebnishaushalt
Nach § 7 Absatz 2 der Verbandssatzung beteiligen sich die Verbandsmitglieder an der Finanzierung wie folgt:
Erligheim 116 Schüler à 3.314,34 € 384.463 €
Bönnigheim f. Hofen 27 Schüler à 3.314,34 € 89.487 €
b) im investiven Bereich
Erligheim 116 Schüler à 0,00 € 0 €
Bönnigheim f. Hofen 27 Schüler à 0,00 € 0 €
Erligheim, 17.3.2025
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
II.
Das Landratsamt Ludwigsburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nach § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit mit Erlass vom 11.4.2025, Aktenzeichen L-02/902.51 bestätigt.
III.
Die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 28.4.2025 bis Freitag, 9.5.2025 (je einschließlich) im Rathaus Erligheim, Zimmer 04, zur Einsicht öffentlich aus.
Erligheim, 15.4.2025
Rainer Schäuffele
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Erligheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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