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Der Bauhof informiert
Rückschnitt der Pflanzen im Verkehrsraum, besonders bei Gehwegen
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, den in die Verkehrswege stehenden Überwuchs durch Pflanzen zurückzuschneiden und dafür zu sorgen, dass der öffentliche Verkehrsraum ohne Beeinträchtigungen benutzt werden kann. Diese Rückschnitte dürfen auch während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden.
Herzlichen Dank für Ihre Mitarbeit!
Artikelübersicht
- Rückschnitt der Pflanzen im Verkehrsraum, besonders bei Gehwegen
- Wasserentnahmestelle
- Hinweis zur Entsorgung von Gartenabfällen wie Heckenrückschnitt oder Holzreste