Rubrikenübersicht > Stadt Bönnigheim > Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim) > Bekanntmachung der Stadt Bönnigheim nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrags

Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)

Bekanntmachung der Stadt Bönnigheim nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrags

Die Stadt Bönnigheim hat am 31.07.2023 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Erdgasverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Erdgaskonzessionsvertrag) gehören, am 31.12.2025 endet. 

Nach Abschluss des Verfahrens gibt die Stadt Bönnigheim bekannt, dass mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.03.2025 der Zuschlag auf das Angebot der Neckar Netze GmbH & Co. KG, Esslingen, gefallen ist. Weitere Interessenbekundungen lagen nicht vor.

Der neue Wegenutzungsvertrag hat eine Laufzeit von 20 Jahren. 

Für die Stadt Bönnigheim

Bürgermeister Albrecht Dautel

Artikelübersicht
  • Bekanntmachung der Stadt Bönnigheim nach § 46 Abs. 5 Satz 2 EnWG über den Abschluss eines neuen Erdgaskonzessionsvertrags