Rubrikenübersicht > Stadt Bönnigheim > Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim) > Haushaltssatzung der Stadt Bönnigheim für das Haushaltsjahr 2025

Amtliche Bekanntmachungen (Bönnigheim)

Haushaltssatzung der Stadt Bönnigheim für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeitigen Fassung hat der Gemeinderat am 21.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen    EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

27.279.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-29.940.900

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-2.661.100

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-2.661.100

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 26.555.600
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -27.203.700
2.3 Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -648.100
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.830.100
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -12.290.800
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
-9.460.700
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -10.108.800
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 9.088.000                 
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von -143.000
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 8.945.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.163.800

§ 2 

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf    9.088.000 EUR

§ 3 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf    4.785.100 EUR

§ 4 

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf    5.988.000 EUR

§ 5 

Steuersätze

Die Realsteuerhebesätze sind in der Hebesatzsatzung vom 27.09.2024 festgesetzt.

Die Realsteuerhebesätze für 2025 werden nachstehend nachrichtlich aufgeführt:

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf    600 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf    323 v.H.

    der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf    400 v.H.

       der Steuermessbeträge.

Bönnigheim, 24.02.2025

gez. Albrecht Dautel

Bürgermeister

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Bönnigheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 24.03.2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. 

Gleichzeitig hat das Landratsamt Ludwigsburg den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für den Finanzhaushalt in Höhe von 9.088.000 € nach § 87 Abs. 2 GemO und den durch Kredite zu finanzierenden Betrag der Verpflichtungsermächtigungen des Finanzhaushalts in Höhe von 600.000 € nach § 86 Abs.4 GemO genehmigt.

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2025 ist in der Zeit vom 11. April bis 23. April 2025, je einschließlich, bei der Stadtkämmerei Bönnigheim, Rathaus, Zimmer 202, öffentlich ausgelegt.

Artikelübersicht
  • Haushaltssatzung der Stadt Bönnigheim für das Haushaltsjahr 2025