Erligheimer Bürgerstiftung

Förderantrag - Informationen für Antragsteller

Stiftungszweck

In diesem Sinne sollen beispielsweise behinderte Menschen, Gruppen oder Vereine gefördert werden, die sich Jugendpflege, Musik, Sport und dem kulturellen Leben in der Gemeinde widmen.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Erligheimer Bürgerstiftung fördert gemeinnützige Vorhaben in Erligheim, die sich den Satzungszielen der Bürgerstiftung in folgende Bereiche zuordnen lassen:

  • Die Unterstützung der Einrichtung einer Krankenpflegestation, einschließlich der Betreuung der in der Gemeinde lebenden Senioren und Seniorinnen.
  • Die Unterstützung der Einrichtung des Betriebs für Wohnungen behinderter und hilfsbedürftiger Personen in der Gemeinde.
  • Die Unterstützung und Förderung von Bürgerinnen und Bürgern, behinderten Menschen, sowie Kindern und Jugendlichen, die durch besondere Umstände benachteiligt oder in Not geraten sind.
  • Die Förderung von Jugendlichen und heranwachsenden jungen Menschen bei Schulbesuch, Ausbildung oder Studium, wenn sie durch eigene oder finanzielle Notlage der Familie oder durch herausragende Leistungen unterstützungsbedürftig oder unterstützungswürdig sind.
  • Die Unterstützung und Förderung von musiktreibenden Gruppen und Vereinen sowie der Jugendpflege und des Sports.

Förderantrag

Antragsteller/Organisation

 

Verantwortlicher/Projektleiter

 

Adresse

 

Telefon

 

E-Mail-Adresse

 

Beschreibung des Projekts

(z.B. Ziel und Nutzen des Projekts, Zielgruppe, zeitlicher Verlauf)

 

 

 

 

 

 

 

Projektkosten gesamt

 

Beantragter Zuschuss Bürgerstiftung

 

Kontoinhaber

 

IBAN

 

Kreditinstitut

 

Wir versichern, dass wir innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des geförderten Projekts eine Abrechnung mit Belegen der Ausgaben und eventueller anderer Einnahmen bei der Bürgerstiftung einreichen werden. Die Fördersumme wird aufgrund dieser Abrechnung überwiesen.

Weiterhin versichern wir, dass die Angaben vollständig und korrekt dargelegt wurden. Uns ist bekannt, dass falsche Angaben die Rückforderung von Leistungen der Bürgerstiftung zur Folge haben.

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Ort, Datum, Unterschrift

Anträge sind schriftlich oder per E-Mail an die Erligheimer Bürgerstiftung (Rathausstraße 7, 74391 Erligheim, gemeindeverwaltung@erligheim.de) bis 2.5.2025 zu stellen. Der Förderantrag kann auf der Homepage der Gemeinde (https://www.erligheim.de/website/de/gemeinde/erligheimer-buergerstiftung) oder unter dem QR-Code aufgerufen werden.

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