Die Rentenversicherung informiert

Hilfe für Steuererklärung in der Rente

Unterstützung für die Steuererklärung in der Rente bietet die kostenlose „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das Jahr 2024 automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.  

 

Erstmaliger Antrag 

Rentnerinnen und Rentner, die diese Information bereits in einem der Vorjahre angefragt haben, erhalten sie 2025 automatisch. Erstmalig beantragen kann man sie unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung.



Elektronische Daten 

Antragsstellende müssen ihre steuerrechtlich relevanten Beträge seit 2019 nicht mehr selbst in die Steuererklärung eintragen. Die Beträge liegen dem Finanzamt als elektronische Daten, den „eDaten“, bereits vor. Nur Korrekturen bei falschen oder unvollständigen Daten müssen vermerkt werden. 



Weitere Informationen 

Zusätzliche Informationen bietet die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/Presse/Publikationen/publikationen_node.html.   

 

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