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Stadtwerke Bönnigheim

Neuer Gaspreis ab 1.1.2025 – Information für unsere Kundinnen und Kunden zur Preissenkung der Grundversorgung und der Sondertarife

Die Gasbeschaffungskosten an den Großhandelsmärkten haben sich in 2024 für die Gasbeschaffung 2025 weiter stabilisiert. Durch gestiegene Umlagen fällt die Senkung der Arbeitspreise jedoch nicht so deutlich aus, wie erhofft. Die Netzentgelte sind um durchschnittlich 21 % gestiegen, der CO₂-Preis wird 2025 von 0,819 ct/kWh auf 1,001 ct/kWh erhöht und auch die Gasspeicherumlage ist seit dem 1.1.2024 gestiegen. Trotzdem können wir zum 1.1.2025 die Gaspreise z.B. im Vollversorgertarif um 3,79 ct/kWh (-27 %) senken. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website der Stadt Bönnigheim www.boennigheim.de im Ratsinfosystem.

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.10.2024 die folgenden Gaspreise beschlossen:

Tarif

Arbeitspreis ab 1.1.2024

Cent/kWh

Arbeitspreis ab 1.1.2025

Cent/kWh

Kleinverbraucher

(bis 4.000 kWh)

 

15,59

18,55

12,43

14,79

Vollversorger

(ab 4.000 kWh)

 

11,99

14,27

8,81

10,48

Basistarif Gewerbe

(Sondervertrag für Gewerbekunden ab 10.000 kWh)

 

11,99

14,27

8,81

10,48

Biogas 10 %

(Sondervertrag für alle Kundengruppen)

12,43

14,79

9,32

11,09

*   Arbeitspreise inklusive aller gesetzlicher Steuern und Umlagen: Erdgassteuer, Konzessionsabgabe, CO₂-Abgabe nach BEHG, Bilanzierungsumlage SLP, Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Konvertierungsumlage, Netzentgelt.

** Alle Bruttopreise enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).

Der Grundpreis bleibt unverändert. Der Grundpreis kann auf Ihrer Abrechnung auch als Leistungspreis bezeichnet sein.

Wir weisen darauf hin, dass Sie bei einer Preisanpassung grundsätzlich das Recht haben, Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gem. § 5 Abs. 3 GasGVV zu kündigen. Änderungen werden gegenüber dem Kunden nicht wirksam, der bei einer Kündigung des Vertrags mit dem Grundversorger die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

Haben Sie noch Fragen, brauchen Sie Informationen oder Hilfe? Die Heilbronner Versorgungs GmbH als unser Dienstleister für den Gasvertrieb ist telefonisch unter 07131/56-4247 und per E-Mail unter gas-swb-vertrieb@hnvg.de für Sie da.

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