Aus dem Gemeinderat

Benutzungsordnung für die Gemeindehalle

Die Benutzungs- und Entgeltordnung für die im September eingeweihte neue Gemeindehalle ist unter Dach und Fach. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat das Regelwerk einstimmig beschlossen. Bereits im Juli hat der Verwaltungs- und Bauausschuss die Benutzungs- und Entgeltordnung vorberaten. „Die Ergebnisse wurden eingearbeitet und wir können beschließen“, erklärte Bürgermeister Uwe Seibold. 

„Die Entgeltordnungen für die Vereinsnutzung und für das Lehrschwimmbecken sind nicht Bestandteil der aktuellen Vorschriften und sollen gesondert beschlossen werden“, erläuterte Sachbearbeiterin Larissa Weißschuh. Diese Entgeltordnungen seien im Zusammenhang mit der Vereinsförderung und dem Lehrschwimmbecken besonders zu betrachten. „Mit dem Thema Politische Veranstaltungen hat sich der Gemeinderat bereits mehrfach beschäftigt, diese Veranstaltungen sind nur mit Medienberichterstattung genehmigungsfähig“, betonte Uwe Seibold. Es gebe bereits viele Anfragen für eine Anmietung der Halle für Veranstaltungen von Vereinen, Firmen und Privatpersonen. Für örtliche Vereine ist eine Veranstaltung pro Jahr frei. Für Firmen und Privatpersonen beträgt das Benutzungsentgelt für die Halle inklusive Küche, Nebenräumen und Toiletten pro Veranstaltungstag 1.200 Euro, für das Foyer werden 400 Euro Miete pro Tag berechnet. Die Reinigungspauschale beträgt pro Tag 250 Euro. Veranstaltungen müssen spätestens um 2.00 Uhr beendet sein, Abendveranstaltungen werden als ein Tag berechnet. Die Kaution beträgt pro Anmietung 50 Prozent der Miete. 

Alle Kosten werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. „Die Gemeindehalle soll grundsätzlich nur in Verbindung mit der Küche gebucht werden können“, sagte Larissa Weißschuh. Eine Bewirtung sei nur mit einem der vier von der Gemeinde zugelassenen Caterern gestattet. Bei Veranstaltungen, die im öffentlichen Interesse liegen oder für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind, könne der Gemeinderat die Benutzungsentgelte im Einzelfall auch reduzieren. Die Benutzungsordnung und die Entgeltordnung sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde im Ratsinformationssystem abrufbar. 

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