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Sonstiges

Geschützte Tage im Monat November

Nach den Bestimmungen des Feiertagsgesetzes (FTG) ist im Monat November zu beachten:

Allerheiligen (1. November) Keine öffentlichen Tanzunterhaltungen und keine Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Verbotszeit von 3.00 bis 24.00 Uhr.

Volkstrauertag (17. November 2024)

Keine öffentlichen Tanzunterhaltungen und keine Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen. Verbotszeit von 5.00 bis 24.00 Uhr.

Buß- und Bettag (20. November 2024)

Der Buß- und Bettag ist seit 1995 in Baden-Württemberg ein Arbeitstag und gilt seither nur noch als kirchlicher Feiertag. Verboten sind öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen von 3.00 bis 24.00 Uhr.

Totensonntag (24. November 2024)

Regelung wie am Volkstrauertag. Zusätzlich sind ab 5.00 Uhr verboten:

1. öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen,

2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen,

3. öffentliche Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr.

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