Amtliche Bekanntmachungen

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung

Gemäß § 25 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in seiner gültigen Fassung zur Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach den §§ 192 bis 197 des Baugesetzbuches (BauGB) in seiner gültigen Fassung auf die Stadt Besigheim als erfüllende Körperschaft und zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses und Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle in seiner gültigen Fassung zwischen der


1. Stadt Besigheim
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Steffen Bühler
Marktplatz 12, 74354 Besigheim
– übernehmende Gemeinde –


2. Stadt Bönnigheim
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Albrecht Dautel
Kirchheimer Str. 1, 74357 Bönnigheim


3. Gemeinde Erligheim
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Rainer Schäuffele
Rathausstr. 7, 74391 Erligheim


4. Gemeinde Freudental
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Alexander Fleig
Schlossplatz 1, 74392 Freudental


5. Gemeinde Gemmrigheim
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Dr. Jörg Frauhammer
Ottmarsheimer Str. 1, 74376 Gemmrigheim


6. Gemeinde Hessigheim
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Günther Pilz
Besigheimer Str. 17, 74394 Hessigheim


7. Gemeinde Kirchheim am Neckar
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Uwe Seibold
Hauptstr. 78, 74366 Kirchheim am Neckar


8. Gemeinde Löchgau
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Robert Feil
Hauptstr. 49, 74369 Löchgau


9. Gemeinde Mundelsheim
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Boris Seitz
Hindenburgstr. 1, 74395 Mundelsheim


10. Gemeinde Walheim
vertreten durch die Bürgermeisterin
Frau Tatjana Scheerle
Hauptstr. 68, 74399 Walheim
 

– abgebende Gemeinden –
 

Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird durchgehend die männliche Sprachform verwendet. In diesem Zusammenhang ist sie als geschlechtsneutral zu verstehen.


Artikel I


Änderung § 6 – Kostenersatz
§ 6 wird folgender Absatz 7 angefügt:
(7) Sofern und soweit gebührenpflichtige sowie entgeltpflichtige Leistungen von den obersten Finanzbehörden des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg der Umsatzsteuer unterworfen werden, wird zusätzlich zu den Gebühren/Entgelten u.ä. die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

 

Artikel II


Inkrafttreten
(1) Diese Vereinbarung ist von allen beteiligten Gemeinden öffentlich bekanntzumachen. Die Form der öffentlichen Bekanntmachung ergibt sich für jede Gemeinde aus der jeweiligen örtlichen Satzung über die öffentliche Bekanntmachung. Ist eine öffentliche Bekanntmachung fehlerhaft, tritt die gesamte Vereinbarung nicht in Kraft.
(2) Diese Vereinbarung wird am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam, frühestens jedoch am 01.01.2025.


1. Stadt Besigheim

vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Dr. Florian Bargmann
Besigheim, 30.07.2024

2. Stadt Bönnigheim
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Albrecht Dautel
Bönnigheim, 02.08.2024 

3. Gemeinde Erligheim
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Rainer Schäuffele
Erligheim, 08.08.2024

4. Gemeinde Freudental
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Alexander Fleig
Freudental, 20.08.2024

5. Gemeinde Gemmrigheim
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Dr. Jörg Frauhammer
Gemmrigheim, 28.08.2024 


6. Gemeinde Hessigheim
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Günther Pilz
Hessigheim, 09.09.2024 


7. Gemeinde Kirchheim am Neckar
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Uwe Seibold
Kirchheim am Neckar, 11.09.2024 


8. Gemeinde Löchgau
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Robert Feil
Löchgau, 16.09.2024 


9. Gemeinde Mundelsheim
vertreten durch den Bürgermeister
gez. Herrn Boris Seitz
Mundelsheim, 23.09.2024 


10. Gemeinde Walheim
vertreten durch den 1. stv. Bürgermeister
gez. Herrn Wilhelm Weiss
Walheim, 27.09.2024 

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