Rubrikenübersicht > Gemeinsame Bekanntmachungen > Gemeinsame Informationen > Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Bönnigheim

Gemeinsame Informationen

Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Bönnigheim

Am Montag, 30. September 2024, fand eine Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes statt. Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Albrecht Dautel begrüßte dabei die neu ins Gremium entsandten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinderäte. 

Es wurde der Haushalt für den Verband für das laufende Jahr 2024 vorgestellt, der insgesamt 96.300 Euro umfasst. Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan wurde entsprechend des vorliegenden Entwurfes beschlossen. Der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2025 – 2027 wurde zugestimmt.

Weitere Themen, über deren Sachstand berichtet wurden, sind:

Flächennutzungsplan 2020 – 2035

Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP) ist ein Instrument der räumlichen Planung, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt, erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet respektive gesamte Verbandsgebiet. Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bodennutzungen werden dann durch Bebauungspläne für einzelne Teile des Gemeindegebiets konkretisiert und rechtsverbindlich festgesetzt. Gemeinsam bilden Flächennutzungspläne und Bebauungspläne die gemeindliche Bauleitplanung. Am 27.6.2023 wurde in der Verbandsversammlung die Wirksamkeit der Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2020 – 2035 nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der erneuten öffentlichen Entwurfsauslegung beschlossen. Mit dem Wirksamkeitsbeschluss wurde das Planverfahren beendet. Der Flächennutzungsplan wurde anschließend dem Landratsamt Ludwigsburg zur Genehmigung vorgelegt. Die Erteilung der Genehmigung wurde am 3.5.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan 2020 – 2035 wirksam.

Biotopverbundplanung

Auf Grundlage des am 31.7.2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetzes soll bis 2030 der funktionale Biotopverbund auf mindestens 15 % des Offenlandes der Landesfläche ausgebaut und damit ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden. Den Kommunen kommt dabei eine bedeutende Rolle zu. So ist beispielsweise nach § 22 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (NatSchG) vorgesehen, dass die Kommunen sogenannte Biotopverbundpläne erstellen bzw. ihre Landschafts- oder Grünordnungspläne in Bezug auf den funktionalen Biotopverbund ergänzen. Die Erstellung von kommunalen Biotopverbundplänen kann mit bis zu 90 % über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert werden. Biotopverbundpläne liefern konkrete Maßnahmenflächen zur Entwicklung eines räumlich funktionalen Biotopverbunds. Darüber hinaus dienen sie als Grundlage für die Erstellung oder Fortschreibung von Landschaftsplänen. Als Umsetzungsinstrumente für die in den Biotopverbundplänen ausgearbeiteten Maßnahmen kommen primär ebenfalls die LPR (mit einem Fördersatz von bis zu 70 %, bei Maßnahmen, die dem Biotopverbund dienen) sowie naturschutz- oder baurechtliche Kompensationsverpflichtungen (z.B. mittels Ökokonto) in Betracht. Die großzügig geförderten Biotopverbundpläne bieten für unsere Kommunen insbesondere folgende Vorteile: umfassender Überblick über den Zustand von Natur und Biodiversität in Ihrem Gemeindegebiet sowie eine fundierte Grundlage für die gezielte Erhaltung und Weiterentwicklung der biologischen Vielfalt; konkrete Konzeption zur Definition prioritär bedeutsamer Flächen für den Biotopverbund zur Durchführung geeigneter Maßnahmen; langfristige Planungsgrundlage für den gezielten Ankauf von Flächen, die auch für den Ausgleich von Eingriffen geeignet sind sowie für eine vorausschauende Bauflächenentwicklung; Konzeption für Entwicklung sinnvoller Maßnahmen für den Ausgleich von Eingriffen, gebündelt auf für den Biotopverbund wichtige Flächen; Grundlage für die Erhaltung eines attraktiven Umfelds für die Naherholung. Mitte 2022 wurde mit der Erstellung der Biotopverbundplanung begonnen. Hierzu haben einige Termine mit Behörden, Verbänden und Gebietskennern stattgefunden. Auch gab es einige Geländebegehungen. Aktuell befindet sich der Maßnahmenkatalog noch in der Entwurfsphase. Dieser soll jedoch im Herbst mit den Naturschutzbehörden abgestimmt und bis Ende des Jahres der Bevölkerung vorgestellt werden.

Klimaschutzmanager

Um Synergieeffekte zu nutzen und einen attraktiven Arbeitsplatz bieten zu können, haben sich die 3 Mitgliedskommunen vereinbart, einen Klimaschutzmanager gemeinsam zu beschäftigen. Eine Personalstelle im Klimaschutz wird durch den Bund 3 Jahre lange mit 40 % gefördert. Neben den Personalkosten können sonstige Ausgaben wie Fortbildung oder Dienstreisen sowie ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen/Projekte gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Klimaschutzkonzept bei allen Mitgliedskommunen nicht älter als 36 Monate sein darf. Es „genügt“ dem Zuschussgeber, dass das Klimaschutzkonzept aktualisiert werden kann. Schwerpunktmäßig wird hierbei auf die CO²-Bilanzierung gesetzt – sog. Vorreiterkonzept. Die Aktualisierung des Konzeptes wird mit einer Quote von 50 % gefördert. Unterstützt werden wir hierbei von der Ludwigsburger Energieagentur e.V. Sie soll auch das Vorreiterkonzept erstellen. Jedoch kann die Agentur erst beauftragt werden, wenn die Zuschussbewilligung für das Vorreiterkonzept vorliegt. Momentan rechnen wir damit, dass die Bewilligung bis Ende des Jahres uns vorliegt. Im Rahmen der Erstellung des Vorreiterkonzeptes kann der Antrag für die Bezuschussung des Klimaschutzmanagers gestellt werden. Aufgrund den negativen Erfahrungen mit der Bewilligungsstelle des Zuschussgebers rechnen wir nicht mit einem Arbeitsbeginn des Klimaschutzmanagers vor dem 4. Quartal 2025.

Kommunale Wärmeplanung

Die Mitgliedskommunen wollen eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung im Konvoi durchführen. Die Stadt Bönnigheim hat die Führung des Konvois übernommen. Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird durch das Land Baden-Württemberg bezuschusst. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein entsprechender Antrag wurde bereits gestellt. Die Bewilligung der nächsten Anträge von Kommunen steht derzeit aus. Nach Auskunft der Förderstelle werden diese bewilligt, sobald das Land die Mittel für die nächste Runde freigibt.

Hochwasserschutz

Von Seiten der Gemeinde Kirchheim wurde mitgeteilt, dass Gesprächsbedarf wegen Fragen des Hochwasserschutzes besteht. Hierzu sollen in der nächsten Zeit von den Verwaltungen gemeinsame Gespräche geführt werden.

Zusammenarbeit im Verwaltungsverband

Angefragt wurde, ob eine erweiterte Kooperation im Bereich des gemeindlichen Vollzugsdienstes ins Auge gefasst werden kann. Derzeit kooperieren hier die Gemeinden Kirchheim und Erligheim.