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Das Ordnungsamt informiert

Freischneiden öffentlicher Verkehrsflächen – Freihalten des Lichtraumprofils

Wir machen alle Grundstücksbesitzer darauf aufmerksam, dass Hecken, Sträucher oder Bäume, die auf Gehwege, Radwege, Feldwege oder in den Lichtraum der Fahrbahn hineinragen, zurückgeschnitten werden müssen. In genauen Zahlen ausgedrückt müssen folgende Lichtraumprofile eingehalten werden:
• 2,50 m über Geh-, Fuß- und Radwegen
• 4,50 m über Fahrbahnen (jeweils senkrecht nach oben gemessen)
Denken Sie auch an das Freischneiden von Straßenschildern, Straßenlampen und Ihrer Hausnummer. Im Ernstfall kann dies für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein. Gleichzeitig sind Bäume auf ihren Zustand, insbesondere auf Standsicherheit usw., zu untersuchen und dürre Bäume bzw. dürres Geäst ganz zu entfernen. An Straßeneinmündungen und -kreuzungen sowie im Innenkurvenbereich müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedigungen stets so niedrig gehalten werden, dass ausreichende Sicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist. Diese Anpflanzungen und Einfriedigungen dürfen, gemessen über der Fahrbahnoberkante, 0,80 m nicht übersteigen.

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