Jeder Wähler, jede Wählerin hat eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen. Mit dieser einen Stimme wählt man eine Partei oder eine politische Vereinigung. Man wählt keine Kandidaten, sondern eine sogenannte Wahlliste, die vorher von den Parteien auf Parteitagen festgelegt wurde. Wer die meisten Stimmen erhalten hat, steht auf Listenplatz 1 der Wahlliste und ist Spitzenkandidatin oder Spitzenkandidat, der Zweitplatzierte auf Listenplatz 2 und so weiter. Die Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste ist fest und ändert sich nicht.
Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel ist je nach Bundesland unterschiedlich. Laut Europawahlgesetz wird die Reihenfolge in jedem Bundesland einzeln bestimmt. Zunächst ist entscheidend, wie viele Stimmen eine Partei bei der letzten Europawahl in dem Bundesland erhalten hat. Dann folgen die Parteien, alphabetisch gelistet, die 2014 nicht angetreten waren oder keine Abgeordnete im aktuellen Europaparlament stellen konnten. Ob sich die Wahlliste von Bundesland zu Bundesland unterscheidet oder für die gesamte Bundesrepublik gilt, entscheiden die Parteien dabei selbst. So stellen beispielsweise nur die Unionsparteien CDU und CSU keine Bundesliste, sondern Landeslisten für jedes Bundesland auf.
Musterstimmzettel aller Bundesländer finden Sie, sobald vorhanden, hier:
www.wahlumfrage.de/musterstimmzettel-zur-europawahl-2019
Nur wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist kann wählen. Gewählt wird in dem Wahlbezirk des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, in der die Wahlbenachrichtigung ausgestellt wurde. In jedem Wahlbezirk gibt es, genau wie zu anderen Wahlen auch, mehrere Wahllokale.
Sie erhalten von Ihrer Wohnortgemeinde Anfang Mai eine Wahlbenachrichtigung, der Sie die Anschrift und Öffnungszeiten Ihres Wahllokals entnehmen können. Diese Wahlbenachrichtigung sollten Sie zum Wahllokal mitbringen.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Der zuständige Wahlraum kann bei der Gemeindebehörde erfragt werden. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Da für jedes Bundesland andere Wahlvorschläge eingereicht werden können, gibt es keine bundeseinheitlichen, dafür aber landeseinheitliche Stimmzettel. Die Reihenfolge der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen auf dem Stimmzettel richtet sich nach derem Ergebnis bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland. Die übrigen Wahlvorschläge der zur Wahl zugelassenen Parteien schließen sich in alphabetischer Reihenfolge an.
Die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge werden aufgelistet.
Service-BW: Stimmabgabe Europawahl