Stadtwerke Bönnigheim
Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 8.1.1992 (GBl.S.22),
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19.07.1999 (GBl.S. 292), hat der Gemeinderat am 26.04.2024
die Eröffnungsbilanz 2019 der Stadtwerke Bönnigheim mit den nachstehenden Ergebnissen festgestellt:
1. Feststellung der Eröffnungsbilanz
1.1 Bilanzsumme 12.090.940,50 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 9.209.857,55 €
- Beteiligungen 369.789,06 €
- das Umlaufvermögen 2.511.293,89 €
12.090.940,50 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital 3.783.005,88 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 2.475.861,78 €
- die Rückstellungen 60.520,00 €
- die Verbindlichkeiten 5.771.552,84 €
12.090.940,50 €
2. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird die Entlastung erteilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 EigBG).
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs.4 des Eigenbetriebsgesetzes bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Eröffnungsbilanz an sieben Tagen, und
zwar von Montag, 6.5.2024 bis Dienstag, 21.5.2024 jeweils einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Bönnigheim, Zimmer 204, zur Einsicht ausliegt.
Bönnigheim, 29.4.2024
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister