Pfingstferien In der Zeit vom 21.5. bis 31.5. bleibt unser Büro geschlossen. Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage und kontaktieren Sie uns bei offenen Fragen per E-Mail. Vielen Dank im Vora
In der Zeit vom 21.5. bis 31.5. bleibt unser Büro geschlossen. Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage und kontaktieren Sie uns bei offenen Fragen per E-Mail. Vielen Dank im Voraus!
Instrumentenvorstellung
Falls Ihr Kind oder Sie selbst Interesse am Musizieren haben, Sie aber noch nicht wissen, welches Instrument oder Fach es sein soll, so dürfen Sie sich unseren „Tag der Instrumente“ am Samstag, 29.6. in Lauffen (10.00 bis 13.00 Uhr) in Ihrem Kalender notieren. Für einen ersten Überblick zu Fächern und Instrumenten möchten wir Ihnen den Artikel „Vorhang auf“ auf unserer Homepage empfehlen.
Förderverein der Musikschule
Wenn Sie die Arbeit unserer Musikschule aktiv unterstützen wollen, so können Sie dies mit einer Mitgliedschaft im Förderverein der Musikschule tun. Schon ab 25 Euro jährlich helfen Sie bei der Investition in neue Instrumente. Auch Instrumentenpatenschaften sind möglich und Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder auch E-Mail.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 21.3.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 gemäß §11 Nr.1 der Satzung des Zweckverbandes i.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung hat in ihrer Sitzung am 21.3.2024 den Jahresabschluss für das Jahr 2023 gemäß §11 Nr.1 der Satzung des Zweckverbandes i.V. mit § 18 GKZ und § 95b GemO wie folgt festgestellt:
EUR
1
Ergebnisrechnung
1.1
Summe der ordentlichen Erträge
1.391.705,89
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
-1.391.705,89
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
0,00
1.4
Außerordentliche Erträge
0,00
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
0,00
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
0,00
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
0,00
2
Finanzrechnung
2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.387.097,86
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-1.384.504,17
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
2.593,69
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
0,00
2.6
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
0,00
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.593,69
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
0,00
2.10
Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9)
0,00
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
2.593,69
2.12
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
0,00
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
42.742,37
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.11 und 2.12)
2.593,69
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
45.336,06
3
Bilanz
3.1
Immaterielles Vermögen
0,00
3.2
Sachvermögen
48.619,46
3.3
Finanzvermögen
45.749,41
3.4
Abgrenzungsposten
0,00
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
94.368,87
3.7
Basiskapital
0,00
3.8
Rücklagen
0,00
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
-48.619,46
3.11
Rückstellungen
0,00
3.12
Verbindlichkeiten
-45.749,41
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
0,00
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
-94.368,87
Lauffen a.N., 21.3.2024
gez. Vogl
Verbandsvorsitzender
Öffentliche Auslegung
Der Jahresabschluss 2023 wird zusammen mit dem Rechenschaftsbericht von Montag, 6.5.2024 bis Mittwoch, 15.5.2024 – jeweils einschließlich – im Rathaus Lauffen a.N., Rathausstraße 10, Zimmer 26, 74348 Lauffen a.N., während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 9.4.2024 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 21.3.2024 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 9.4.2024 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 21.3.2024 beschlossenen Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2024 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Die Haushaltssatzung wird nachstehend gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan und die Satzung für das Haushaltsjahr 2024 werden ab Montag, 6.5.2024 bis Mittwoch, 15.5.2024 (je einschließlich), im Rathaus in Lauffen a.N., Rathausstraße 10, Zimmer 26 öffentlich zur Einsicht ausgelegt.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Lauffen a.N. und Umgebung am 21.3.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von
1.466.500
1.2
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von
-1.466.500
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von
0
1.4
Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von
0
1.5
Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.4) von
0
1.6
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von
0
1.7
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von
0
1.8
Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von
0
1.9
Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von
0
2.
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
1.459.200
2.2
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von
-1.459.200
2.3
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufener Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von
0
2.4
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.5
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
0
2.6
Veranschlagter Finanzierungsüberschuss/- bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
0
2.8
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.9
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
0
2.10
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11
Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
0
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
0
Lauffen a.N., 16.4.2024
gez. Vogl
Verbandsvorsitzender
Hinweis gemäß § 4 Gemeindeordnung (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dieser Verletzung geltend machen.
8. Mai – Musizierstunde Ganz herzlich möchten wir Sie am Vorabend von Christi Himmelfahrt zu einem kleinen und feinen Konzert einladen. Am Mittwoch, 8. Mai erwartet Sie um 19.00 Uhr im Orchestersaal i
Ganz herzlich möchten wir Sie am Vorabend von Christi Himmelfahrt zu einem kleinen und feinen Konzert einladen.
Am Mittwoch, 8. Mai erwartet Sie um 19.00 Uhr im Orchestersaal in der Südstraße ein kurzweiliges Programm unserer Schülerinnen und Schüler. Es erklingen abwechslungsreiche Werke für Gesang, Gitarre, Klavier, Querflöte und Waldhorn.
Bei freiem Eintritt freuen wir uns auf Ihren Applaus!